Eine in bestimmten Fällen interessante Alternative zu den staatlichen Förderprogrammen stellt die steuerliche Abzugsfähigkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen nach §35c EstG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude dar. Dies schließt die Kosten für Beratung und Baubegleitung durch den Energieberater mit ein.
Tipp: Es dauert zwar länger bis über den Steuerbescheid das Geld in den kommenden Jahren fließt, die mögliche Steuergutschrift beträgt jedoch bis zu EUR 40,000. Nur die Heizungsförderung dürfte in der Regel über direkte Fördermaßnamen attraktiver sein.
Ich empfehle den für Sie optimalen Weg – direkte Förderung von Maßnahmen durch KFW oder BAFA, zinsvergünstigte Kreditprogramme der KFW oder steuerliche Abzugsfähigkeit – mit einem Steuerberater zu erörtern.