Förderanträge zum Heizungstausch ab sofort möglich

Nutzer selbst bewohnter Einfamilienhäuser können ab sofort Anträge bei der KFW zur neuen Heizungsförderung stellen.

Anträge für Mehrfamilienhäuser und WEGs mit Heizungen im Gemeinschaftseigentum (Stichwort: Zentralheizung) sollen ab Mai 2024 und für vermietete Einfamilienhäuser und WEGs mit Heizungen im Sondereigentum (Stichwort: Gasetagenheizung) sollen Anträge ab August 2024 gestellt werden können.

Während sonst der Beginn einer geförderten Maßnahme vor Antrag förderschädlich wäre, dürfen ausnahmsweise für Heizungstausch Vorhaben aller genannten Gruppen, die bis Ende August 2024 begonnen werden Anträg bis Ende November 2024 nachträglich gestellt werden.

Weitere Information auf den Seiten der KfW und des Klimaschutzministeriums

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung

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